Für die neue Grundsteuer muss das Finanzamt alle Grundstücke in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewerten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen dafür eine vollständige Grundsteuererklärung abgeben. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Unterstützung bei der Erklärungsabgabe bieten die Infoschreiben, die an alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer verschickt wurden, sowie die auf dieser Website gebündelten Daten. Die Abgabefrist für das Grundvermögen (Grundsteuer B) endet am 31. Oktober 2022.
Die Infoschreiben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) werden später versendet. In diesen Fällen kann man mit der Abgabe der Feststellungserklärung bis zum Erhalt des Schreibens warten.
Die Grundsteuererklärung ist grundsätzlich elektronisch einzureichen. Das geht zum Beispiel über „Mein ELSTER„. Das Programm führt Schritt für Schritt durch die Erklärung. Bei fehlerhaften Eingaben weist „Mein ELSTER“ direkt darauf hin. Hilfestellung bieten die ELSTER-Ausfüllanleitungen.
Der Erklärung sind die Verhältnisse auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 2022 zu Grunde zu legen. Bei einer Veräußerung ab 2022 ist zur Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, wer zum Stichtag 01. Januar 2022 Eigentümer des Grundbesitzes war. Weitere Erläuterungen gibt es im Flyer „Eigentümerwechsel von Grundbesitz nach dem 01.01.2022“.
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Grundsteuerreform liefern die FAQ der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Bei Fragen zur Erklärungsabgabe helfen der Steuerchatbot sowie das Finanzämter weiter.
Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten
Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 gesetzten Frist ist der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung gerecht geworden, die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden über das Jahr 2019 hinaus zu erhalten. Städte und Gemeinden können weiterhin auf diese wichtige Einnahme bauen, um Schulen zu sanieren, Straßen und Spielplätze zu bauen, sowie Feuerwehr und Krankenhäuser vorzuhalten. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsteuer-Regelung finden Sie hier.
Quelle: © Bundesministerium der Finanzen