Wohnungseigentumsverwaltung für Eigentümer
Wie im Bereich der Miethausverwaltung bieten wir auch jedem Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft an, die separate Verwaltung seiner Wohnung zu übernehmen. Durch eine immer umfangreichere Rechtsprechung in Hinblick auf die Thematik Immobilien sind im Bereich der Vermietung auch rechtliche Kenntnisse relevant, um die gesetzlich festgelegten Rechte des Eigentümers zu sichern und eventuellem Schaden vorzubeugen.
Im Bereich der Wohnungseigentumsverwaltung können wir Ihnen daher – nach individuellen Wünschen – folgende Aufgaben und Leistungen anbieten:
1.) Auswahl von Mietern und sich daraus ergebende Abschlüsse und Kündigungen von Mietverträgen
2.) Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
3.) Durchführung des Mietinkassos der Grundmiete und der zulässigen Umlagen
4.) Festlegung und Führung der gesetzlich zulässigen Mietkautionen
5.) Jahresabrechnung der Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten nach gesetzlich zulässigen Verfahren und der 2. Berechnungsverordnung, sowie die Abrechnung mit den Mietern
6.) Durchführung aller zur Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
7.) Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber Mietern und allen Behörden und Dienststellen, Banken und Sparkassen, Hypotheken- und Darlehensgebern, Lieferanten sowie Handwerkern
8.) Abwicklung des Schriftverkehrs mit Mietern und Pächtern
9.) Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Miet- und Pachtobjektes notwendig sind
10.) Wahrnehmung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben, sowie Räumungsklage und schließlich die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers in Zusammenhang mit der Verwaltung des Vertragsobjektes. Zuziehung von Anwälten nach Absprache mit dem Auftraggeber
- gegenüber den Hauseigentümern
- gegenüber den Mietern
11.) Pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Abgaben sowie der wiederkehrenden Leistungen. Ferner die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten- und sonstigen Rechnungen und die Leistung anderer für die Wohnungsbewirtschaftung notwendiger Ausgaben
12.) Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen. Im Einvernehmen mit dem Wohnungseigentümer Zuziehung technischer Berater
13.) Abnahme der ausgeführten Leistungen und Lieferungen sowie die Prüfung der entsprechenden Rechnungen
14.) Abschluss von Wartungsverträgen sowie Überprüfung der vertragsgemäß damit zu erbringenden Leistung
Die Beziehung zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Verwalter wird mit einem zu schließenden Wohnungsverwaltervertrag geregelt. Dort werden auch detailliert die zu vereinbarenden Leistungen (wie z.B. die vorgenannten Leistungen) vereinbart.
Der Vertrag regelt auch den Zahlungsverkehr und kann beinhalten, dass das Konto zur Abwicklung des Geldverkehrs getrennt vom sonstigen Vermögen des Wohnungsverwalters zu halten ist. Schließlich regelt der Vertrag die Verwaltervergütung, die Vertragsdauer, die Kündigungsklausel und die Erteilung von Vollmachten.
Der Wohnungsverwalter erfüllt als Geschäftsbesorger alle Pflichten und übernimmt alle Rechte, die dem Vermieter gegenüber dem Mieter aus dem Mietvertrag zukommen. Der Wohnungsverwalter wird namens und für Rechnung des Wohnungseigentümers tätig.
Abweichungen von Weisungen des Auftraggebers aus dem Vertrag dürfen nur erfolgen, wenn den Umständen nach zu erwarten ist, dass der Auftraggeber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. Vor einem Abweichen hat der Wohnungsverwalter dies seinem Auftraggeber anzuzeigen und seine Entscheidung abzuwarten, es sei denn, es liegt ein Fall der Dringlichkeit vor.
Der Wohnungsverwalter ist gesetzlich verpflichtet, dem Wohnungseigentümer alles, was er anläßlich der Wohnungsverwaltung erhält, herauszugeben. Die Vernichtung von Unterlagen aus der Wohnungsverwaltertätigkeit ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies gilt auch für die Aufbewahrung von Unterlagen.
Die Wohnungsverwaltung umfaßt zahlreiche Bereiche und Leistungen, welche individuell zwischen Ihnen und unserem Unternehmen zu vereinbaren sind.
Sollten Sie Fragen oder Interesse an einem unverbindlichem Gespräch oder an einem individuellen Angebot haben, nehmen Sie bitte Kontakt » mit uns auf.