Einbaupflicht für Smart Meter ab 2025 – Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler läuft an!
Der gesetzliche Smart-Meter-Rollout ist gestartet. Für wen ist der Einbau der intelligenten Stromzähler seit dem 1.1.2025 Pflicht? Wo liegen die Vorteile? Seit 2025 gilt in Deutschland eine Einbaupflicht für Smart Meter für bestimmte Haushalte und Anlagenbetreiber. Insbesondere Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 7 kW sind betroffen. Auch Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen werden mit Smart Metern ausgestattet.
Grundlage ist das vom Gesetzgeber im Mai 2023 verabschiedete Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.
Gesetzlicher Plan für den Smart-Meter-Rollout: Was gilt ab 2025?
Der Smart-Meter-Rollout ist also bereits im Detail gesetzlich geplant; doch was genau für wen gilt, wissen viele Verbraucher und Verbraucherinnen immer noch nicht.
Was ist der Smart-Meter-Rollout und was sind die zeitlichen Ziele?
Unter dem Begriff „Rollout“ versteht man das schrittweise „ausrollen“ von Smart Metern. Das bedeutet: Nach und nach sollen immer mehr intelligente Messsysteme eingebaut werden.
Bereits 2017 begann in Deutschland der verpflichtende Einbau von Smart Metern für bestimmte Verbraucher. Davon betroffen waren zunächst alle Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 10.000 kWh und Erzeuger mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 kW.
Pflichteinbau intelligenter Messsysteme (iMSys): Der smarte Anschluss an den digitalen Energiemarkt
Seit 2020 unterliegen auch Stromkunden mit einem mittelgroßen Verbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr dem Pflichteinbau intelligenter Messsysteme (iMSys). Der Pflichteinbau betrifft weiterhin auch Haushalte mit Strom erzeugenden Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW. Diese Pflichtgruppe soll bis Ende 2025 mindestens zu 20 Prozent, Ende 2028 zu mindestens 50 Prozent und Ende 2030 zu mindestens 95 Prozent mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden.
Weiter gibt es eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von intelligenten Messgeräten für Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, wie zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Ladestation für ein E-Auto. Denn: Nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss es dem Netzbetreiber möglich sein, den Strombezug dieser „Großverbraucher“ bei drohender Überlastung des Netzes zu dimmen. Dafür ist als technische Basis ein intelligentes Messsystem erforderlich.
Großverbraucher mit einem Verbrauch von über 100.000 kWh im Jahr fallen laut dem Gesetz erst ab 2028 unter die Einbaupflicht.
Bis 2032 sollen auf diesem Wege alle analogen Stromzähler durch intelligente oder digitale Messsysteme ausgetauscht werden.
Dynamische Stromtarife ab 2025 – Was ist ein dynamischer Stromtarif?
Seit Beginn 2025 sind nun alle Stromversorger dazu verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Kunden mit Smart Meter können sich entsprechend für einen solchen Tarif entscheiden und sparen. Der Anreiz für den Einbau intelligenter Messsysteme wurde durch diese Entwicklung gestärkt.
Eine besser gesteuerte Einspeisung von Strom ins Netz durch Smart Meter als Beitrag zur Energiewende. Für die einzelnen Haushalte machen sie das eigene Nutzungsverhalten transparent und können so zum Strom- und Kostensparen anregen, auch durch die Nutzung flexibler Tarife.
Grundsätzlich ist zu unterschieden zwischen „nur“ digitalen Stromzählern und Smart-Metern. Digitale Zähler werden als moderne Messeinrichtungen bezeichnet, sie sind erkennbar an der digitalen Anzeige und sie senden und empfangen keine Daten. Demgegenüber bestehen Smart Meter als intelligente Strommesssysteme (iMSys) aus einen digitalen Stromzähler plus zusätzlich einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Gateway. Damit sind die Zähler in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Die Zählerstände werden automatisch an den Energieversorger/Netz- oder Messstellenbetreiber übermittelt, das manuelle Ablesen des Zählerstands entfällt.
Wie funktioniert ein dynamischer Stromtarif?
Börsenbasierte Preise:
Der Strompreis wird nicht vom Energieversorger festgelegt, sondern richtet sich nach den Preisen an der Strombörse, wie z.B. EPEX SPOT.
Stündliche oder viertelstündliche Preisanpassung:
Die Preise können sich stündlich oder sogar alle 15 Minuten ändern, je nach Angebot und Nachfrage am Markt.
Verlagerung des Verbrauchs:
Verbraucher können ihren Stromverbrauch in Zeiten mit niedrigeren Preisen verlagern, z.B. durch die Nutzung von Waschmaschinen oder Elektroautos, wenn der Strom günstiger ist.
Transparente Preisgestaltung:
Die aktuellen Börsenpreise sind in der Regel über eine App oder ein Online-Portal einsehbar, so dass Verbraucher die Preisentwicklung verfolgen können.
Weshalb gibt es eine Smart Meter Pflicht?
Der Rollout von Smart Metern stellt einen bedeutsamen Schritt in der Modernisierung der Energieversorgung sowie der Reduzierung von CO2-Emissionen dar. In diesem Zuge wurde eine Smart-Meter-Pflicht eingeführt. Doch wen betrifft diese Pflicht, und für wen lohnt es sich außerhalb der Pflicht, aktiv zu werden?
Angesichts des zunehmenden Anteils erneuerbaren Energien im Strommix ist die Modernisierung des Stromnetzes von großer Bedeutung. Da Energiequellen wie Wind- und Solaranlagen stark wetterabhängig sind und ihre Stromproduktion entsprechend schwankt, ist eine effiziente Kommunikation zwischen Stromerzeugern und -verbrauchern unerlässlich. Diese ermöglicht, dass der produzierte Strom genau dorthin geleitet wird, wo er gebraucht wird. Smart Meter spielen hierbei eine Schlüsselrolle: Sie unterstützen die Digitalisierung und die bessere Kontrolle des Steuernetzes.
Mithilfe intelligenter Messsysteme kann Strom eingespart werden. Damit spielen Smart Meter spielen auch eine wichtige Rolle dabei, die CO2-Emissionen zu reduzieren, die mit der Energieerzeugung aus konventionellen Energieträgern verbunden sind. Die gesetzliche Pflicht hat also auch zum Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Detaillierte Informationen zur Smart-Meter-Pflicht:
Pflichtige Verbrauchergruppen:
Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh sind ab 2025 zum Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtet.
Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW müssen ebenfalls einen Smart Meter einbauen lassen.
Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Ladestationen oder Wärmepumpen, die nach dem 1. Januar 2024 installiert wurden, sind ebenfalls betroffen.
* Quellen & Ressourcen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Infografik Gesetzlicher Smart-Meter-Rolloutfahrplan.
Verbraucherzentrale: Smart Meter – Was Sie über die Stromzähler wissen müssen
Das Handwerksblatt: Digitalisierung der Energiewende – Weg frei für Smart Meter?!
inexogy smart metering: Gesetzlicher Plan für den Smart-Meter-Rollout- Was gilt ab 2025?