Neues WEG in Kraft
Am 1.12.2020 tritt die WEG-Reform in Kraft. Das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 ist in wesentlichen Teilen modernisiert worden. Das Gesetz beinhaltet Regelungen zu einer effizienteren Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen. Denn der bauliche Zustand von Wohnungseigentumsanlagen bleibt vielfach hinter dem Zustand vergleichbarer Anlagen zurück, da bauliche Veränderungen zum Beispiel zum energetischen oder barrierereduzierenden Umbau derzeit wegen der erforderlichen Mehrheitsverhältnisse nur erschwert möglich sind. Auch bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert.
Das Gesetz enthält folgende wichtige Eckpunkte:
- Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer erhält im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass ihr bzw. ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.
- Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei werden Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt.
- Die Organisation der Verwaltung wird effizienter. Zugleich wird der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt.
- Die Qualität der Verwaltung wird erhöht, indem wir den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern die Möglichkeit geben, die Verwaltung einem zertifizierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat.
- Die Online-Teilnahme an Versammlungen kann gestattet werden.
- Das Streitpotential in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.
Laut Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, ist das Wohnungseigentumsgesetz eine Erfolgsgeschichte. Es erlaubt die Schaffung von ‚Eigentum auf der Etage‘ und ermöglicht breiten Teilen der Bevölkerung, Immobilieneigentum zu erwerben.
Für viele ist die Schaffung von Wohneigentum ein wichtiger Baustein bei der privaten Altersvorsorge. Das WEG ist seit seiner Einführung im Jahre 1951 jedoch nur punktuell geändert worden und hält vielen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen nicht mehr stand: Wir beobachten einen zunehmenden Sanierungsstau bei Altbauten sowie Hindernisse beim energetischen und barrierereduzierenden Umbau.
Mit dem beschlossenen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wird das WEG an die Bedürfnisse der Zukunft angepasst. Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften wird effektiver ausgestaltet. Umbauten sind nun einfacher möglich, damit Wohnanlagen energetischen Standards entsprechen und ältere Eigentümer auch im Alter noch barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter erhalten zudem einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für ihr Elektrofahrzeug auf eigene Kosten – damit bringen wir die Wende zur E-Mobilität gezielt voran.“
WEG-Reform – Die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes
Quelle: © 2020 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz