Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (EWärmeG)

Entdecken Sie die Potenziale einer Modernisierung Ihres Zuhauses!

Mit dem Sanierungsfahrplan des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg erhalten Sie eine erste, fachlich fundierte Einschätzung zu möglichen Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude. Das Beratungsinstrument im Rahmen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zeigt Ihnen, wie wirtschaftlich Ihr Vorhaben ist, welche Einsparpotenziale die Modernisierung bietet und welche staatlichen Förderungen für Sie in Frage kommen.

Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist ein Beratungsinstrument für Wohngebäudeeigentümer*innen und eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Ziel ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP-VO) wurde am 28. Juli 2015 im Kabinett beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Sie ergänzt Paragraf 9 Absatz 4 und Paragraf 16 Absatz 3 der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes.

Was ist der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg?
Ziel des Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Der Sanierungsfahrplan besteht aus einer individuellen Vor-Ort-Beratung, die dem Gebäude-Eigentümer Energieeinsparpotentiale aufzeigt. Es werden der energetische Ist-Zustand, ein möglicher Kann-Zustand sowie die dafür notwendigen Maßnahmen, deren Kosten und die sinnvollste Reihenfolge ermittelt. In der Dokumentation werden mindestens zwei Varianten der Sanierung aufgeführt. Neben allen Bauteilen sowie der Heizungsanlage inklusive der Warmwasseraufbereitung werden auch baukulturelle, finanzielle und persönliche Gegebenheiten berücksichtigt.

Was ist die Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG)?
Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist ein Beratungsinstrument für Wohngebäudeeigentümer*innen und eine Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Ziel ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Damit wird das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP-VO) wurde am 28. Juli 2015 im Kabinett beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Sie ergänzt Paragraf 9 Absatz 4 und Paragraf 16 Absatz 3 der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes.

Förderprogramm für den Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg
Ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan zeigt Eigentümern, wo sie langfristig Energie einsparen können und berücksichtigt so die baulichen, baukulturellen und persönlichen Ausgangsbedingungen des Wohngebäudes. Damit und durch eine kompakte, ansprechende Form soll er für eine energetische Gebäudesanierung sensibilisieren und motivieren.

Der Sanierungsfahrplan umfasst eine Vor-Ort-Analyse des Gebäudes im Hinblick auf den baulichen Wärmeschutz und die Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung. Anschließend wird ein Sanierungsfahrplan ausgestellt.

Darin soll die energetische Qualität des Gebäudes einerseits für den Ist-Zustand und andererseits – hierzu einen Vergleich ermöglichend – für den Zielzustand und die jeweils vorgeschlagenen Maßnahmenpakete abgebildet werden. Der Sanierungsfahrplan kann in Abstimmung mit dem Energieberater ein bis fünf Maßnahmenpakete umfassen und soll die Maßnahmenpakete an die Zukunftspläne der Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer anpassen.

Welche Aspekte beinhaltet der Sanierungsfahrplan?
Der Sanierungsfahrplan beinhaltet mindestens die folgenden Aspekte:

  • Einführung in die Energieeffizienz und den Klimaschutz
  • Energetische Bewertung des Gebäudes im aktuellen Zustand
  • Überblick über Maßnahmenpakete und Zustand nach Sanierung
  • die Sanierungsschritte im Detail
  • Erklärung des Sanierungsfahrplan
  • Bestätigung des Energieberaters über Befähigung
  • Anlagen

Ein Sanierungsfahrplan wird von Energieberaterinnen und Energieberatern für ein bestehendes Wohngebäude in Baden-Württemberg ausgestellt.

Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) von 15 Prozent auf 10 Prozent. Er stellt für einige im Erneuerbare-Wärme-Gesetz vorgesehene Erfüllungsoptionen eine sinnvolle Ergänzung dar.

Das Konzept des Sanierungsfahrplans wurde in Form des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) auch auf Bundesebene übernommen. Für einen individuellen Sanierungsfahrplan können Sie Fördermittel beantragen.

Quellen & Ressourcen
Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg – Faltblatt [PDF]
Checkliste für Wohngebäude [PDF]
Mustersanierungsfahrplan [PDF]

Nichtwohngebäude
Auch bei Nichtwohngebäuden kann ein Sanierungsfahrplan zur vollständigen (ersatzweisen) Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes herangezogen werden.

Quelle: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/informieren-und-beraten/sanierungsfahrplan-bw/wohngebaeude

Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (EWärmeG)

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