Intelligente Strommessung und Messsysteme für die Energiewende
Bis 2032 sollen Smart Meter weitgehend Standard sein und althergebrachte Stromzähler ersetzen, der flächendeckende Einsatz intelligenter Messsysteme kommt!
Der analoge schwarze Kasten mit der Drehscheibe soll bald ausgedient haben. Um die Energiewende voranzutreiben, möchte die Bundesregierung die analogen „Ferraris-Zähler“ schrittweise durch digitale Stromzähler „Smart Meter“ ersetzen lassen. Doch bis dahin scheint es noch ein langer Weg. Laut dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ sind Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden ab Januar 2020 verpflichtet, Smart Meter einbauen. Theoretisch zumindest.
Chronologie: Rollout von intelligenten Messsystemen (Smart Metern)
September 2019 – gesetzlicher Rahmen zur Einbaupflicht für Intelligente Messsysteme
Die gesetzliche Einbaupflicht für Smart-Meter gilt bereits, doch sie wird erst umgesetzt, wenn mindestens 3 voneinander unabhängige Unternehmen hinreichend geprüfte intelligente Messysteme anbieten. Dies ist derzeit noch nicht der Fall.
Januar 2020 – Ursprünglicher Start des Smart-Meter-Rollout
Intelligente Strommesssysteme werden für private Haushalte mit hohem Stromverbrauch Pflicht. Gemäß dem im September 2016 in Kraft getretenen „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ sind Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden ab Januar 2020 verpflichtet, Smart Meter einbauen. Die Voraussetzung für die Einführung der digitalen Messer ist nun erfüllt: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 31. Januar 2020 die lang erwartete Markterklärung für intelligente Messsysteme vorgelegt. Damit beginnt die verpflichtende Ausstattung von Messstellen mit Smart Metern zunächst bei Letztverbrauchern mit einem Stromverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh im Jahr. Darunter fallen neben verbrauchsstarken Haushalten vor allem kleine bis mittlere Unternehmen. Die Bundesregierung ging zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) davon aus, dass darunter ca. 4,4 Mio. Messpunkte fallen.
März 2021 – Einbaupflicht vorerst gestoppt
Das Oberverwaltungsgericht in Münster stoppt vorläufig die Einbauverpflichtung für smarte Stromzähler. Das OVG Münster hat in einem Eilbeschluss vom 4. März 2021 entschieden, dass die aktuell verfügbaren Smart Meter nicht über die nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgesehenen Mindestfunktionen verfügen und daher die vor einem Jahr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschlossene Markterklärung (siehe: Ursprünglicher Start des Smart-Meter-Rollout) voraussichtlich rechtswidrig ist. Das bedeutet, dass weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden dürfen. Bereits verbaute intelligente Messsysteme müssen nicht ausgetauscht werden. Begründet hat das OVG Münster seine Entscheidung (Aktenzeichen: 21 B 1162/20 I. Instanz: VG Köln 9 L 663/20) damit, dass die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme den gesetzlichen Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und der relevanten Technischen Richtlinien hinsichtlich der Interoperabilität der Zähler nicht genügen. Dies habe unter anderem zur Konsequenz, dass Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die nach dem Gesetz mit intelligenten Messsystemen auszurüsten seien, nicht ausgestattet werden könnten. In Folge der Entscheidung können zunächst weiter auch andere, nicht-zertifizierte Smart Meter eingebaut werden.
April 2023 – Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
In der Sitzung vom 12.5.2023 hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt und somit das Smart Meter-Gesetz final beschlossen. Damit wird der Einbau intelligenter Strommessgeräte (Smart Meter) beschleunigt. Die Systeme sollen dabei helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten.
Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler kommt
Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“sieht für den Smart-Meter-Rollout verbindliche Ziele bis zum Jahr 2032 vor. Die Messstellenbetreiber sind beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit den intelligenten Stromzählern auszustatten. Bis 2032 sollen Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen und weitgehend Standard sein und althergebrachte Stromzähler ersetzen. Sie schaffen über die digitale Steuerung der Stromversorgung nicht nur die Grundlage, die für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung notwendig ist. Vielmehr ermöglichen sie Verbraucherinnen und Verbrauchern auch bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für den beschleunigten Einbau der intelligenten Messsysteme und treibt die Digitalisierung bei der Energieversorgung voran. Sie greift auch Kritikpunkte des Bundesrates auf, die dieser im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens angebracht hatte.
Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest
Ab 2025 ist der Einbau verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung. Bis zum Jahr 2030 sollen alle diese Abnehmer mit Smart Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers.
Zeitplan für Umrüstung und Ausnahmen sind ab 2025 verpflichtet:
- Digitale Stromzähler sind moderne Messeinrichtungen, die bis 2025 alle Haushalte erhalten sollen
- Analoge Stromzähler, sogenannte „Ferraris-Zähler“ haben also ausgedient
- Smart Meter-Messeinrichtungen werden für private Haushalte mit hohem Stromverbrauch und für Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung zur Pflicht
- Haushalte mit einem hohen Energieverbrauch ab 6.000 kWh/Jahr. Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt der letzten drei Jahresabrechnungen
- Anlagenbetreiber ab 7 kW installierter Leistung. Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung von über 1 bis einschließlich 7 kW kann der Messstellenbetreiber entscheiden, ob er einbaut oder nicht
- Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung
Kosten für Smart Meter werden gedeckelt
Die jährlichen Kosten für Verbraucher werden gedeckelt: Das neue Gesetz begrenzt die Gebühr auf 20 Euro für Privatleute und Nutzer mit relativ geringem Verbrauch. Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen sollen es 50 Euro pro Jahr sein. Die Kosten über die Netzentgelte werden auf alle Stromkunden umgelegt. Außerdem müssen ab 2025 flexible Stromtarife angeboten werden.
Um die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, muss zum Beispiel der der Einbau der Geräte künftig nicht mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) freigegeben werden. Die Hersteller am Markt erfüllten mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, heißt es in der Begründung. Das Gesetz macht präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.
Um die schnellere Verbreitung der neuen Zähler zu ermöglichen, fällt außerdem eine Regel weg, wonach bisher für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei voneinander unabhängigen Herstellern erforderlich war.
Sind die Daten sicher?
Wie bei jedem Funksystem sind die Daten des Smart Meter grundsätzlich von Dritten angreifbar. Bei einer Sicherheitslücke ließen sich personalisierte Nutzerprofile erstellen. Um dies zu verhindern, unterliegen Software und Technik einer strengen Prüfung durch das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Digitale Stromzähler hingegen sind unproblematischer, da sie nicht selbsttätig Daten senden und empfangen.
Eine ähnliche Problematik zeigt sich aktuell bei Wasserzählern, die die Versorger sukzessive auf digitale Zähler umstellen. Beispielsweise der Bayerische Landtag hat beschlossen, dass die Wasserversorger bestimmen können, welche Art Wasserzähler (elektronische Wasserzähler mit Funkmodul oder weiterhin mechanische Wasserzähler) in Zukunft eingesetzt werden. Hier haben Verbraucher allerdings ein Widerspruchsrecht.
Quellen:
Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Smart Meter-Gesetz final beschlossen: Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler kommt
Verbraucherschutz – Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.V.
Antrag auf Nutzungsausbau der intelligenten Messsysteme ‚Smart Meter‘ erfolgreich im Bundesrat angenommen
Artikel – Energiewende des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Smart Metering Systems – Intelligente Messsysteme