Hausverwaltung Morath GmbH | 07825 86 92 32 | E-Mail

Wegfall des Nebenkostenprivilegs

Wegfall des Nebenkostenprivilegs – Worauf Mieter und Wohnungseigentümer achten müssen

Kabelfernsehen / TV-Kabelanschluss / Telefon / Internet

Entfall des Nebenkostenprivilegs: Das bedeutet die Abschaffung für Ihren Kabelanschluss

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Gebühren fürs Kabelfernsehen nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Der Sammelvertrag Ihres Mietshauses wird dann voraussichtlich gekündigt. Das sollten Sie wissen, wenn Sie trotzdem weiterhin Kabel-TV schauen wollen.

Nebenkostenprivileg: Das bedeutet die Abschaffung des Kabel-TV

In vielen Mietwohnungen gibt es Kabelanschlüsse. Hausverwaltungen oder Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben oft Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern für den TV-Kabelanschluss. Wer zur Miete wohnt, zahlt die sogenannten Kabelgebühren über die Nebenkostenabrechnung beispielweise an die Hausverwaltung. Diese wiederum bezahlt für ihre Verträge mit dem Kabelnetzbetreiber. Gesetzlich ist das in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.

Bisher konnten die Gebühren für das Kabelfernsehen über die Mietnebenkosten auf alle Mieter umgelegt werden, auch wenn diese den Anschluss nicht nutzen. Dies bezeichnet man als Nebenkostenprivileg. Durch eine Gesetzesänderung im Rahmen der Neuerung des Telekommunikationsgesetzes können Mieter ab spätestens 01. Juli 2024 ihre Art des Fernsehempfangs frei wählen. Diese Änderung für Kabel-TV wurde umgesetzt, um den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt zu fördern und Ihnen als Verbraucher eine größere Auswahl an Anbietern und Tarifen zu ermöglichen. Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs trat bereits am 01. Dezember 2021 in Kraft, jedoch gilt bis zum 30. Juni 2024 eine Übergangsfrist.

  • Verfügt ein Mehrfamilienhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, dürfen Hauseigentümer:innen bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren derzeit über die Nebenkosten mit abrechnen.
  • Diese Umlage der Kabel-Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Hausbewohner:innen nennt man Nebenkostenprivileg.
  • Sie müssen bislang aber auch dann für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zahlen, wenn Sie ihn nicht nutzen.
  • Die Politik hat die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Sie Ihre Fernsehempfangsart frei wählen.

Nebenkostenprivileg: Wenn Sie weiterhin Kabelfernsehen schauen wollen

  • Bis zum 30. Juni 2024 wird das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren abgeschafft.
  • Mieterinnen und Mieter sollten sich spätestens im Juni 2024 selbst um einen Kabelanschluss kümmern, wenn sie weiterhin Kabel-TV schauen möchten, oder sich um eine Alternative bemühen.
  • Wer weiterhin Kabelfernsehen haben will, sollte nicht vorschnell einen Vertrag unterschreiben, sondern in Ruhe überlegen, was wirklich gebraucht wird.
  • Vorsicht bei sogenannten „Medienberater:innen“ an der Haustür oder am Telefon. Diese versuchen mit teilweise unseriösen Mitteln zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen.

Was müssen Mieter jetzt unternehmen?

Schauen Sie in Ihre Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung. Ist dort die Rechnungsposition „Breitbandkabelanschluss“ oder „TV-Kabel-Anschluss“ aufgeführt, gibt es das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren in Ihrem Haus.

Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin ist nun in der Pflicht, den Sammelvertrag zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, darf er oder sie die Kosten für den Kabelanschluss ab 1. Juli 2024 nicht mehr über Sie abrechnen. Die Rechnungsposition „Breitbandkabelanschluss“ oder „TV-Kabel-Anschluss“ sollte es in Ihrer Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung dann also nicht mehr geben.

Möchten Sie weiterhin Kabel-TV beziehen, müssen Sie sich spätestens im Juni 2024 selbst um einen Kabelanschluss kümmern. Ansonsten wird der Anschluss gesperrt bzw. die TV-Buchse verplombt.

Vor- und Nachteile Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Das Nebenkostenprivileg fällt zum 30.06.2024. Spätestens ab dem 01.07.2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Vorteile:
– keine Kabel-„Zwangsgebühr“ über die Nebenkosten
– völlige Wahlfreiheit beim TV-Empfang ohne doppelte Kosten
– zahlreiche TV-Alternativen verfügbar
– Internet über Kabel unabhängig vom Kabel-TV-Empfang

Nachteile:
– eigener Vertrag für Kabelfernsehen notwendig
– häufig etwas teurer als „früher“ über Nebenkosten

Welche Alternativen gibt es zum Kabelfernsehanschluss?
– DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
– Internetfernsehen („IPTV“): Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
– Satellit: Senderempfang frei und unverschlüsselt

Wegfall des Nebenkostenprivilegs

Ein Gedanke zu „Wegfall des Nebenkostenprivilegs

  1. Vor- und Nachteile Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

    Das Nebenkostenprivileg fällt zum 30.06.2024. Spätestens ab dem 01.07.2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.

Kommentare sind geschlossen.

Nach oben scrollen
Skip to content