Balkon-Photovoltaik-Anlagen – Das dürfen Wohnungseigentümer und Mieter
In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass Mieter mit Anfragen zur Installation von Steckersolargeräten oder steckerfertigen Erzeugungsanlagen (Der Begriff „Steckersolargerät“ ist derzeit kaum bekannt und wird im Entwurf der noch nicht abgeschlossenen Norm für steckerfertige PV-Systeme künftig verendet werden) – sogenannten „Balkonkraftwerken“ auf die Wohnungsunternehmen zukommen. Diese Geräte sind für Mieter und Wohnungseigentümer attraktiv, weil der erzeugte Strom direkt vor Ort verwendet und nur noch der zusätzlich benötigte Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird. Dementsprechend verringert sich die vom Lieferanten bezogene Strommenge sofort und die Rechnung fällt geringer aus.
Durch diese Einsparungen macht sich die Installation der Balkon-PV schnell für den Mieter im Geldbeutel bemerkbar.
Mit den folgenden Informationen im PDF-Format soll ein Überblick gegeben werden, welche Aspekte in der Mieterkommunikation, Genehmigung, Installation und Betrieb der Geräte zu beachten sind – von der Frage nach dem richtigen Stecker, über den geforderten Zählerwechsel bis hin zur Zustimmung des Vermieters und der Anmeldung beim Netzbetreiber.
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