Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel
Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Das Landesgesetz sei nichtig, da der Bund das Mietpreisrecht geregelt habe. Nun drohen Nachzahlungen für viele Mieterinnen und Mieter.
Der Berliner Mietendeckel ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ungültig. Das Gesetz sei nichtig, hieß es in der Entscheidung der Richter. Der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Mietendeckel verstoße gegen das Grundgesetz. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm, hieß es in dem Beschluss. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.
Damit hatte die Klage von 284 Bundestagsabgeordneten der Union und der FDP in Karlsruhe Erfolg. Auch zwei Berliner Zivilgerichte hatten Karlsruhe um Klärung gebeten.
Der Berliner Mietendeckel war bundesweit einmalig; das von der rot-rot-grünen Koalition verabschiedete Gesetz war zunächst bis 2025 befristet. Am 23. Februar 2020 wurden die bestehenden Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt eingefroren – und zwar auf dem Stand vom Juni 2019. Das betrifft neun von zehn Mietwohnungen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war vor der Entscheidung davon ausgegangen, dass Mieter wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen müssen, sollte der Mietendeckel gekippt werden. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hatte sie Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.
Berliner Mietendeckel verfassungswidrig
Die FDP, die gegen den Mietendeckel vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war, freute die Entscheidung der Richter. „Dass der Mietendeckel nichtig ist, ist eine gute Nachricht. Denn derlei Eingriffe in den Markt sind bloße Symptombekämpfung“, sagte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer nach dem Beschluss. Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, ergänzte: „Der Berliner Senat hat die Mieterinnen und Mieter wider besseren Wissens für ein ideologisches Experiment missbraucht und das ist gründlich misslungen.“
Auch die Immobilienwirtschaft begrüßte die Karlsruher Entscheidung. „Endlich besteht Rechtssicherheit“, sagte die Vorsitzende der Region Ost des Dachverbands Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA), Stefanie Frensch, der Nachrichtenagentur dpa. Was viele Gutachter, Verbände und Rechtsexperten immer wieder angemahnt hätten, sei nun auch höchstrichterlich bestätigt: „Das Land Berlin hat keine Gesetzgebungskompetenz für einen Mietendeckel.“ Das Angebot an Mietwohnungen sei stark eingebrochen, und es sei selten so schwer gewesen, in Berlin eine Wohnung zu finden.
Mieterbund: „Ein Weckruf an den Bundesgesetzgeber“
Besonders schlimm sei, dass der Deckel nicht für günstige Mieten für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter gesorgt habe, sagte Frensch. Gerade vermögende Mieter in guten Berliner Lagen hätten weniger zahlen müssen. „Für die anderen Fälle bedarf es jetzt einer Härtefallregelung“, sagte sie. Langfristig müsse es nun Impulse für Planungs- und Baubeschleunigung geben, damit sich die Mietmärkte in den Metropolen und Universitätsstädten nachhaltig entspannten.
Der Deutsche Mieterbund fordert den Bund nach der Entscheidung der Verfassungsrichter dazu auf, endlich zu handeln. Die Entscheidung sei bitter, „aber sie ist auch ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber, endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen“, teilte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, mit.
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